Stromsperre – was nun?

Diese Frage stelle sich mir Gestern bei einem Gespräch mit einer von  hartz4 betroffenen  Dame aus Kempen die sich um 10 Euro monatlich mehr für den Energieabschlag  mit dem Jobcenter  streitet.

Sie fragte mich ob sie eine Stromsperre/Gassperre/Wassersperre bekäme wenn das Jobcenter die 10 Euro mehr  nicht zahlt und sie somit den Stadtwerken jeden Monat 10 Euro schuldig bleiben muss.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmanns als Vorsitzender des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtwerke Kempen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Aufsichtsrates der Stadtwerke Kempen.

 

 

Ich nehme das Eingangs geschilderte Gespräch zum Anlass  nun einen Fragenkatalog vorzulegen der mich/uns in einen Sachstand versetzt  diese Fragen der verängstigten Kundschaft unserer Stadtwerke   vor Ort auch  sauber zu beantworten.

Wegen der stündlich steigenden Energie und Versorgungspreise halte ich das Thema Stromsperren etc. für sehr aktuell und begründe damit auch meine Kurzfristigkeit des Fragenkataloges.

Kurzum es herrscht Sorge in der Bevölkerung.

 

Ich erwarte hier in der heutigen Sitzung  am 15.3.2022 keine Antworten auf die Fragen sondern möchte  in den nächsten Tagen eine kurze Antwort zu jeder Frage haben die ein ja oder nein sowie eine kurze  Erklärung beinhalten möge.

Eine fundierte Abhandlung des Themas Stromsperren usw. ist nicht meine Absicht.

 

Also folgende Fragen  wären das:

 

 

1.

Wie hoch muss ein Zahlungsrückstand sein ab dem unsere Stadtwerke z.B. den Strom abklemmen? Laut Verbraucherzentrale geht das ab 100 Euro Zahlungsrückstand.

2.

Wird bei einer  Versorgungsunterbrechung  unsererseits auch geprüft ob die Sperre eine besondere Härte für den Kunden darstellt?

3.

Ist den Stadtwerken  der Finanzstaus des Kunden bekannt dem eine Stromsperre droht. Oder besser gefragt wissen sie ob der Kunde ein geringes Einkommen hat?

4.

Ist den Stadtwerken auch bekannt ob ein von  der Stromsperre bedrohter Kunde  Sozialleistungen bezieht und….

5.

….ist dann auch bekannt ob das Jobcenter oder Sozialamt die Energieschulden (auch darlehensweise) übernehmen?

7.

Ist das so dass wir  Strom oder Gas  abklemmen, wenn der Zahlungsrückstand das Doppelte des monatliches Abschlages oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht, oder der Rückstand ein Sechstel der Jahresrechnung erreicht? Bitte eine kurze Darstellung.

8.

Wenn wir sperren, wird  die Sperre vier Wochen vorher androht?

 

Wird der Vollzug der Sperre 8 Werktage vorher in Briefform ankündigt?

10.

Gibt es aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie besondere Regelungen unsererseits bei Strom und Gassperren? Und gelten die eventuell auch für die Preisexplosionen auf Grund des Ukrainekrieges?

11.

Es gab eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die finanziell angespannten privaten Haushalten in der Corona-Pandemie helfen sollte. Sie ist aber zum 30. Juni 2020 ausgelaufen. Daher können unsere Kunden sich nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen. Die monatlichen Strom- und Gasabschläge sowie die Kosten für Wasser, Telefon und Internet müssen nun wieder regelmäßig und pünktlich überwiesen werden.

Machen wir da freiwillig eine Ausnahme  und billigen wir den Geringverdienern und Sozialleistungsbeziehern weiterhin diese Ausnahme zu?

Gehen unsere Stadtwerke auf die 3 folgenden Lösungen bei Zahlungsrückständen ein und sind auch bei Anträgen  behilflich.

Kurzum haben wir eine Kümmerin für diesen Bereich?

Ratenzahlung:

Z.B. zeitweilige Erhöhung der Abschläge: Eine zeitweilige Anhebung des Abschlags kann die Summe der Rückstände reduzieren.

Stundung:

Bei absehbar vorübergehenden Zahlungsproblemen lässt sich auch eine Stundung bis zur nächsten Jahresabrechnung aushandeln. Eine gute Alternative beispielsweise für Menschen, die in Kurzarbeit sind oder gerade Krankengeld beziehen.

Darlehen:

Wer Sozialleistungen erhält, kann sich vom Jobcenter oder dem Sozialamt Geld leihen, um seine Energieschulden zu begleichen. Ein solches Darlehen können Betroffene formlos beantragen.

 

 

13.

Verbraucher, die Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können ihre Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen lassen.

Geschieht das auch in unserem Bereich (mein Gespräch zu Anfang ganz oben)?

Und wenn ja…

14.

…..werden Verbraucher,  für die  das Jobcenter oder das Sozialamt die  Abschläge an sich zahlt, wenn diese Abschläge  ausgesetzt werden von den Ämtern, werden dann auch von uns Strom und Gassperren wegen Zahlungsausfall  vorgenommen?  Gibt es solche Fälle überhaupt?

15.

Abschließend noch die Frage ob und wie sie im Dialog mit unserem Sozialamt/ Sozialdezernenten  stehen um bei schwierigen Kunden                       ( z.B. Geringverdiener, Sozialleistungsbezieher ) auch schon helfend einzuschreiten bevor das Licht ausgeht.

Bitte nur eine kurze Antwort.

Vielen Dank  im Voraus

Günter Solecki (Aufsichtsratsmitglied)