Stromsperre – was nun?
Diese Frage stelle sich mir Gestern bei einem Gespräch mit einer von hartz4 betroffenen Dame aus Kempen die sich um 10 Euro monatlich mehr für den Energieabschlag mit dem Jobcenter streitet.
Sie fragte mich ob sie eine Stromsperre/Gassperre/Wassersperre bekäme wenn das Jobcenter die 10 Euro mehr nicht zahlt und sie somit den Stadtwerken jeden Monat 10 Euro schuldig bleiben muss.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmanns als Vorsitzender des Aufsichtsrates
Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtwerke Kempen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Aufsichtsrates der Stadtwerke Kempen.
Ich nehme das Eingangs geschilderte Gespräch zum Anlass nun einen Fragenkatalog vorzulegen der mich/uns in einen Sachstand versetzt diese Fragen der verängstigten Kundschaft unserer Stadtwerke vor Ort auch sauber zu beantworten.
Wegen der stündlich steigenden Energie und Versorgungspreise halte ich das Thema Stromsperren etc. für sehr aktuell und begründe damit auch meine Kurzfristigkeit des Fragenkataloges.
Kurzum es herrscht Sorge in der Bevölkerung.
Ich erwarte hier in der heutigen Sitzung am 15.3.2022 keine Antworten auf die Fragen sondern möchte in den nächsten Tagen eine kurze Antwort zu jeder Frage haben die ein ja oder nein sowie eine kurze Erklärung beinhalten möge.
Eine fundierte Abhandlung des Themas Stromsperren usw. ist nicht meine Absicht.
Also folgende Fragen wären das:
1.
Wie hoch muss ein Zahlungsrückstand sein ab dem unsere Stadtwerke z.B. den Strom abklemmen? Laut Verbraucherzentrale geht das ab 100 Euro Zahlungsrückstand.
2.
Wird bei einer Versorgungsunterbrechung unsererseits auch geprüft ob die Sperre eine besondere Härte für den Kunden darstellt?
3.
Ist den Stadtwerken der Finanzstaus des Kunden bekannt dem eine Stromsperre droht. Oder besser gefragt wissen sie ob der Kunde ein geringes Einkommen hat?
4.
Ist den Stadtwerken auch bekannt ob ein von der Stromsperre bedrohter Kunde Sozialleistungen bezieht und….
5.
….ist dann auch bekannt ob das Jobcenter oder Sozialamt die Energieschulden (auch darlehensweise) übernehmen?
7.
Ist das so dass wir Strom oder Gas abklemmen, wenn der Zahlungsrückstand das Doppelte des monatliches Abschlages oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht, oder der Rückstand ein Sechstel der Jahresrechnung erreicht? Bitte eine kurze Darstellung.
8.
Wenn wir sperren, wird die Sperre vier Wochen vorher androht?
Wird der Vollzug der Sperre 8 Werktage vorher in Briefform ankündigt?
10.
Gibt es aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie besondere Regelungen unsererseits bei Strom und Gassperren? Und gelten die eventuell auch für die Preisexplosionen auf Grund des Ukrainekrieges?
11.
Es gab eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die finanziell angespannten privaten Haushalten in der Corona-Pandemie helfen sollte. Sie ist aber zum 30. Juni 2020 ausgelaufen. Daher können unsere Kunden sich nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen. Die monatlichen Strom- und Gasabschläge sowie die Kosten für Wasser, Telefon und Internet müssen nun wieder regelmäßig und pünktlich überwiesen werden.
Machen wir da freiwillig eine Ausnahme und billigen wir den Geringverdienern und Sozialleistungsbeziehern weiterhin diese Ausnahme zu?
Gehen unsere Stadtwerke auf die 3 folgenden Lösungen bei Zahlungsrückständen ein und sind auch bei Anträgen behilflich.
Kurzum haben wir eine Kümmerin für diesen Bereich?
Ratenzahlung:
Z.B. zeitweilige Erhöhung der Abschläge: Eine zeitweilige Anhebung des Abschlags kann die Summe der Rückstände reduzieren.
Stundung:
Bei absehbar vorübergehenden Zahlungsproblemen lässt sich auch eine Stundung bis zur nächsten Jahresabrechnung aushandeln. Eine gute Alternative beispielsweise für Menschen, die in Kurzarbeit sind oder gerade Krankengeld beziehen.
Darlehen:
Wer Sozialleistungen erhält, kann sich vom Jobcenter oder dem Sozialamt Geld leihen, um seine Energieschulden zu begleichen. Ein solches Darlehen können Betroffene formlos beantragen.
13.
Verbraucher, die Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können ihre Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen lassen.
Geschieht das auch in unserem Bereich (mein Gespräch zu Anfang ganz oben)?
Und wenn ja…
14.
…..werden Verbraucher, für die das Jobcenter oder das Sozialamt die Abschläge an sich zahlt, wenn diese Abschläge ausgesetzt werden von den Ämtern, werden dann auch von uns Strom und Gassperren wegen Zahlungsausfall vorgenommen? Gibt es solche Fälle überhaupt?
15.
Abschließend noch die Frage ob und wie sie im Dialog mit unserem Sozialamt/ Sozialdezernenten stehen um bei schwierigen Kunden ( z.B. Geringverdiener, Sozialleistungsbezieher ) auch schon helfend einzuschreiten bevor das Licht ausgeht.
Bitte nur eine kurze Antwort.
Vielen Dank im Voraus
Günter Solecki (Aufsichtsratsmitglied)