14Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion ÖDP/Linke  bittet Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung des HFA am 15.06.2021 Top: Ö8 Anpassung der Hundesteuersatzung zu setzen.

Antrag:

Halter, die Hunde aus einem Tierheim aus Kreis Viersen übernehmen, erhalten auf Antrag und Vorlage eine Bescheinigung des Tierheimes und eine Steuerbefreiung für min. 12 Monate. Diese beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen wird. Diese Befreiung gilt nicht für gelistete Hunde. Überlegenswert ist eine längere Steuerbefreiung für schwer vermittelbare Hunde, bspw. kranke und ältere Hunde.

Begründung:

Wenn ein Hund aus dem Tierheim übernommen wird, wird ein großer Beitrag für den Tierschutz geleistet. Gleichzeitig entlastet man Tierheime, die auch zum Teil durch Steuergelder finanziert werden. Es mag sein, dass zurzeit Corona-bedingt, viele Hunde an Hundehalter  vermittelt wurden. Außerdem haben zurzeit Hundezüchter und illegale Welpen Händler große Konjunktur. Nach Rückgang der Pandemie werden viele Menschen ggf. wenig Zeit für ihre Hunde haben. Mit Sicherheit werden Hunde wieder scharenweise im Tierheim landen. Das entspricht demselben Verhalten der Menschen wie nach Weihnachten, die Tiergeschenke loswerden wollen. Wir wollen daher einen kleinen Beitrag zum Tierschutz leisten und Mitarbeiterinnen in den Tierheimen entlasten, auch mittelfristig den Haushalt entlasten. Jeder einzelner vermittelte Hund ist für das Tierheim eine große Entlastung. Unser Vorschlag animiert Tierfreunde Hunde aus dem Tierheim aus Kreis Viersen zu holen. Außerdem bringt jeder einzelne adoptierte Tierheim-Hund im zweiten Jahr Steuereinnahmen. Die hier vorliegende Satzung ist nicht tierfreundlich. Unser Vorschlag wird in Kreis Viersen und in NRW schon in mehreren Gemeinden und Städten praktiziert.

Deckungsvorschlag

Für Hunde, die zuvor im Matthias-Nelen-Tierheim untergebracht waren, ergibt sich bei einer angenommenen Aufenthaltsverkürzung von drei Monaten (90 Tagessätze zu 9,00 EUR) eine Ersparnis von 732,00 EUR. Da alle betroffenen Hunde erfasst werden, sind ab dem zweiten Jahr Steuereinnahmen planbar, unabhängig davon, aus welchem Heim das Tier geholt wurde. So ergeben sich mittelfristig Einsparungen im Haushalt.