Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellte gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW) (GV.NRW.2020 S.218b) im Land Nordrhein-Westfalen eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite am 27.01.2021 fest. Die Feststellung gilt für zwei Monate.
Die Fraktion Ödp/Linke wird den Vorschlag der Verwaltung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Rats auf den Haupt- und Finanzausschuss mit 2/3 Zustimmung der Ratsmitglieder nicht mittragen. Die Fraktion schlägt die Turnhalle zur Sitzung des Rates vor, auch wenn es einen hohen finanziellen und personellen Aufwand für die Verwaltung bedeutet. Wir haben seit über einem Jahr die Coronapandemie . Die Verwaltung hat genügend Zeit gehabt um über Alternativen nachzudenken. Mit der Entscheidung schließen wir zwei Ratsmitglieder komplett für zwei Monate aus. Das ist nicht hinnehmbar. In der Vergangenheit wurden mehrere Änderungen des GO Landesverfassungsgerichts gekippt.
Das, was alles gesetzlich erlaubt ist, muss nicht immer angewendet werden. Schließlich ist der Rat der Stadt Kempen das oberste Entscheidungsgremium und hat Königsrecht über den Haushalt.